Was im B2B erlaubt ist – und was nicht
📞 Ist Telefonakquise im B2B noch erlaubt?
Kurze Antwort: Ja – aber nur unter bestimmten Bedingungen.
Viele Unternehmen haben seit Einführung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) verunsichert auf ihre Telemarketing-Aktivitäten geblickt. Dabei ist B2B-Telefonakquise nach wie vor legal – wenn man ein paar Regeln beachtet.
🔐 Was ist erlaubt?
Im B2B-Bereich gilt: Wenn ein sogenanntes „mutmaßliches Interesse“ besteht, darf ein Erstkontakt per Telefon erfolgen – auch ohne vorherige Einwilligung. Das bedeutet konkret:
→ Dein Angebot muss relevant für das Unternehmen sein
→ Der Ansprechpartner muss berufsbezogen kontaktiert werden (z. B. Einkauf, Geschäftsführung, Vertrieb)
→ Es dürfen nur geschäftliche Daten verwendet werden (z. B. Telefonnummer der Firma, keine Privatnummern)
🚫 Was ist nicht erlaubt?
- Kaltakquise an Privatpersonen ohne ausdrückliche Einwilligung
- Nutzung oder Speicherung von sensiblen Daten ohne Rechtsgrundlage
- Anrufe außerhalb der Geschäftszeiten
- Kein Hinweis auf das Widerspruchsrecht
🛡️ Wie bleibt man auf der sicheren Seite?
Bei Voice of Success setzen wir auf DSGVO-konforme Prozesse:
✅ Nur verifizierte Firmendaten aus vertrauenswürdigen Quellen
✅ Klare Dokumentation der Kontaktversuche
✅ Transparente Kommunikation und sofortige Reaktion auf Widersprüche
✅ Keine unnötige Datenspeicherung
💡 Tipp: DSGVO-konforme Telefonakquise ist keine Hürde – sondern ein Qualitätsmerkmal. Sie schützt nicht nur die angerufenen Unternehmen, sondern auch dein eigenes.
🎯 Fazit:
Ja, du darfst im B2B telefonische Kaltakquise betreiben – aber mit Bedacht. Wer sauber arbeitet, bleibt rechtskonform und baut gleichzeitig Vertrauen auf. Und genau darum geht’s im modernen Vertrieb.
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